Abel & Weimar Hinweisgebersystem

Die Abel & Weimar Straßen- und Tiefbau GmbH schätzt das offene Wort.

Gibt es Hinweise auf mögliches Fehlverhalten (eindeutige Rechtsverstöße) oder Verstöße gegen Gesetze nach §2 Hinweisgeberschutzgesetz können diese durch eine Meldung über ein geschütztes, externes, DSGVO-konformes Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Für Hinweise haben wir in Zusammenarbeit mit whistle.law ein Whistleblower-Portal eingerichtet, wo jeder Mitarbeiter, Geschäftspartner, Lieferant oder Dienstleister unternehmensbezogene Rechtsverstöße offen, namentlich oder anonym melden kann.

Ihre Hinweise können Sie hier einreichen:

https://whistle.law/whistle/117476e6-efd9-4db6-b337-a4eea06344e2

 

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Nützlich ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Wir gehen allen Meldungen über Verstöße sorgfältig nach und behandeln sie so weit wie möglich vertraulich.

 

Was kann nicht gemeldet werden ?

Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der Abel & Weimar Straßen- und Tiefbau GmbH (Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Baustellen etc.) können hier nicht weiter bearbeitet werden.

 

Hinweis

Erster und wichtigster Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter ist ihr direkter Vorgesetzter.